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E-Scooter Straßenzulassung: Das sollten sie wissen

Innerhalb der EU benötigen E Scooter eine Straßenzulassung
um am öffentlichen Straßenverkehr E Scooter Straßenzulassungteilnehmen zu dürfen. Um diese zu erhalten müssen vom Hersteller einige Kriterien, zumeist Sicherheitsstandards erfüllt werden. Beachten sie daher beim Kauf eines E Scooters immer das eine Betriebserlaubnis beiliegt, diese benötigen sie später zum Beantragen des obligatorischen Versicherungskennzeichens. Des Weiteren gelten für die Verschiedene Elektro Scooter Klassen unterschiedliche Regeln was die Benutzung von Fahrradwegen sowie Helm und Führerscheinpflicht angeht. Hier eine kurze zusammengefasst der verschiedenen Klassen.


 

E-Leichtmofas mit Straßenzulassung (bis20km/h)

Für das E-Leichtmofa besteht keine Führerscheinpflicht, eine Mofa-Prüfbescheinigung ist ausreichend oder aber eine höhere Führerscheinklasse. Alle vor dem 01.04.1965 geborenen benötigen keinerlei Führerschein. Eine Helmpflicht besteht  für diese Modelle ebenfalls nicht. Versichert wird das Leichtmofa mittels Versicherungskennzeichen. Leichtmofas werden Innerorts auf Fahrradwegen geduldet, Außerorts ist es generell Pflicht Fahrradwege zu benutzten.

E-Mofas mit Straßenzulassung (bis25km/h)

Auch diese Modelle gelten als Mofa, sodass eine Mofa-Prüfbescheinigung zum Führen ausreicht. Oder aber eine höhere Führerscheinklasse. E-Mofas sind Helmpflichtig. Sofern eine Mofa-Zulassung vorliegt dürfen Fahrradwege Innerorts genutzt werden, Außerorts sind Fahrradwege generell Pflicht. Die Versicherung erfolgt über ein Versicherungskennzeichen.

E-Mokick/E-Leichtkraftrad mit Straßenzulassung (bis45km/h)

Sind Helmpflichtig. Für das E-Leichtkraftrad ist eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht mehr ausreichend, zum Führen benötigen sie mindestens einen Klasse M Führerschein (Moped Führerschein ab 16 Jahren) oder höher. Ausgenommen hiervon sind Personen die vor dem 01.04.1965 geboren wurden. Fahrradwege dürfen Innerorts nicht genutzt werden Außerorts ist eine Nutzung jedoch möglich. Versichert werden E-Mokicks ebenfalls über ein Vericherungskennzeichen.

E-Scooter ohne Straßenzulassung

Die Nutzung dieser Modelle beschränkt sich auf Privatgrundstücke und solche die vom öffentlichen Straßenverkehr ausgenommen sind wie Campingplätze, Festivalgelände, Firmengelände usw. jedoch nur nach vorheriger Einwilligung des Besitzers. Am öffentlichen Straßenverkehr dürfen diese Modelle generell nicht teilnehmen, bei Zuwiderhandlung fallen hohe Busgelder an sowie Punkte in Flensburg